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Regelverstoss: Gelbe oder rote Karte in der Buchhaltung!

Was passiert, wenn die Regeln nicht eingehalt werden? Das kommt ganz drauf an, wie die Juristen so schön zu sagen pflegen. Und zwar darauf, ob ein zur Buchführung Verpflichteter gar keine Bücher führt oder ob er sie nur falsch führt.

Und wenn er sie falsch führt, dann kommt es wiederum drauf an, wie falsch er sie führt.

Es gibt natürlich auch Totalverweigerer!

Gewisse Leute beschliessen, gar keine Bücher zu führen, viel zu Aufwendig, zu teuer, obwohl sie dazu verpflichtet wären, man kann das natürlich auch als suboptimal betrachten.

Zum einen, weil man von den Vorzügen einer doppelten Buchhaltung nicht profitieren kann und auch damit ein wichtiges Kontroll- und Frühwarnsystem fehlt.

Zum anderen aber auch, weil man im Falle einer Insolvenz, welche man mit einer entsprechenden Buchführung womöglich hätte erkennen und abwenden können, doppelt bestraft wird.

Nämlich mit dem Untergang des Unternehmens und mit einer empfindlichen Strafe, die bis zum Freiheitsentzug gehen kann. Aber auch dort kann es schön sein mit dem entsprechenden Netzwerk.

Ist man buchhaltungspflichtig, wird das Finanzamt auf jeden Fall versuchen, die entsprechende Person mit Zwangsgeld zur Buchführung zu zwingen.

Gelingt das nicht, darf bei fehlender Buchführung der Gewinn geschätzt werden und es ist ziemlich klar, zu wessen Gunsten die Schätzung ausfällt.

Dumm gelaufen!